Rechtsprechung
LG Essen, 20.12.2012 - 10 S 319/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,89906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung i.R.d. Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dorsten, 19.07.2012 - 21 C 234/11
- LG Essen, 20.12.2012 - 10 S 319/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 22.09.2009 - 4 U 77/09
Rechtsmissbräuchlichkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung
Auszug aus LG Essen, 20.12.2012 - 10 S 319/12
Allerdings ist die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung zugleich eine Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Unterlassungsklage und damit deren Zulässigkeit (…BGH MDR 2012, 985 f. Rdz. 47; OLG Hamm ZUM-RD 2010, 135 ff.).Von einem Rechtsmissbrauch, der nicht nur im Rahmen des § 8 Abs. 4 UWG, sondern auch im Rahmen von § 242 BGB zu berücksichtigen ist (OLG Hamm ZUM-RD 2010, 135 ff.), ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs beispielsweise das Gebühren erzielungsinteresse ist.
- OLG Hamm, 17.08.2010 - 4 U 62/10
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
Auszug aus LG Essen, 20.12.2012 - 10 S 319/12
Von einem solchen Gebührenerzielungsinteresse ist auszugehen, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalles aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Gläubiger kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung in einem ganz bestimmten Umfang haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt haben muss (OLG Hamm GRUR-RR 2011, 196 ff. Rdz. 44; bestätigt durch BGH MDR 2012, 985 f.).